§ 18 HG 2024Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein…
§ 21 HG 2026Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein…
§ 50 Abs. 2 BHOBundeshaushaltsordnung
Eine Planstelle darf mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen in eine andere Verwaltung umgesetzt werden, wenn dort ein unvorhergesehener und…
§ 15 Abs. 1 HG 2024/2025Gesetz Nr. 2124 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 - HG 2024/2025) Vom 18. Dezember 2023
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in gleichwertige Planstellen für…
§ 50 Abs. 2 LHOGesetz Nr. 938 betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Vom 3. November 1971 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999
Eine Planstelle darf mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen in eine andere Verwaltung umgesetzt werden, wenn dort ein unvorhergesehener und…