§ 20 HG 2024Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen…
§ 23 HG 2025Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen…
§ 15 Abs. 1 HG 2024Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, bei nachgewiesenem Bedarf Planstellen und Stellen auszubringen, wenn feststeht, dass sie mit…
§ 18 Abs. 1 HG 2025Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, bei nachgewiesenem Bedarf Planstellen und Stellen auszubringen, wenn feststeht, dass sie mit…
§ 14 Abs. 1 HG 2026/2027Gesetz Nr. 2191 über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2026/2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 - HG 2026/2027 -) Vom 10. Dezember 2025
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft kann bei unabweisbarem Bedarf, solange und soweit die Entwicklung der Personalausgaben dies zulässt, zur…