BFH, IV R 43/13Urteil v. 2015-12-03 · § 105 Abs 3 HGB
Vorbehaltsnießbrauch an einem Kommanditanteil - Einbringung eines durch die Gesellschafter genutzten Einfamilienhauses in eine Personengesellschaft
BFH, II R 49/12Urteil v. 2014-07-09 · § 105 Abs 3 HGB
(Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG durch anderweitige Zurechnung des Gesellschaftsanteils)
BFH, IV R 25/10Beschluss v. 2013-10-17 · § 105 Abs 3 HGB
Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im Klageverfahren vollbeendeten Personengesellschaft
BFH, VII B 236/10Beschluss v. 2011-05-04 · § 105 HGB
Voraussetzungen der Haftung eines OHG-Gesellschafters
BFH, II R 5/09Urteil v. 2011-03-02 · § 105 Abs 2 S 1 HGB
(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)