§ 102 HGBIm Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auch ohne Antrag einer Partei die Vorlegung des Tagebuchs anordnen, um es mit der Schlußnote, den Auszügen oder…
§ 152 Abs. 1 HGBAufbewahrung der Geschäftsunterlagen; Einsicht in die Geschäftsunterlagen
Die Geschäftsunterlagen der aufgelösten Gesellschaft werden einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung gegeben. In Ermangelung einer…
§ 238 Abs. 1 HGBBuchführungspflicht
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger…
§ 6 KHBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern
Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
§ 6 PBVVerordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen
Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.