§ 22 PublGGesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und KonzernenErstmalige Anwendung geänderter VorschriftenZitatstelle…bis zum 9. Dezember 2004 geltenden Fassungen des § 11 Abs. 6 Nr. 2 dieses Gesetzes und des § 292a des Handelsgesetzbuchs sind letztmals auf das vor dem 1. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden; Artikel…Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
Art 58 HGBEGEinführungsgesetz zum HandelsgesetzbuchZitatstelle…1 dürfen die in dieser Vorschrift bezeichneten Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe des § 292a des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 9. Dezember 2004 geltenden Fassung noch auf Geschäftsjahre angewendet werden,…Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch