Art 2 Abs. 1 HGBEGEinführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein…
§ 406 Abs. 1 HGBDie Vorschriften dieses Abschnitts kommen auch zur Anwendung, wenn ein Kommissionär im Betriebe seines Handelsgewerbes ein Geschäft anderer als der in § 383…
§ 3 Abs. 1 HGBAuf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 keine Anwendung.
§ 6 Abs. 1 HGBDie in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.
Anlage II Kap III D I Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
des § 21 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 5 bis 19 oder § 297 Abs. 2 oder 3 oder § 298 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, dieser in Verbindung mit § 243 Abs.…