§ 412 Abs. 1 HGBVerladen und Entladen. Verordnungsermächtigung
Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu…
§ 411 HGBVerpackung. Kennzeichnung
Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust…
§ 407 Abs. 1 HGBFrachtvertrag
Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.
§ 484 HGBVerpackung. Kennzeichnung
Der Befrachter hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor…
§ 427 Abs. 1 Nr. 3 HGBBesondere Haftungsausschlußgründe
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender oder den Empfänger;