HGB — InhaltsübersichtViertes Buch Handelsgeschäfte›Vierter Abschnitt Frachtgeschäft›Zweiter Unterabschnitt Beförderung von UmzugsgutGesetzBund§ 451c HGB(weggefallen)Handelsgesetzbuch · Viertes Buch, Vierter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 451b§ 451d Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 451b§ 451d