§ 557 Abs. 2 HGBZeitchartervertrag
Der Zeitcharterer wird verpflichtet, die vereinbarte Zeitfracht zu zahlen.
§ 568 HGBZurückbehaltungsrecht
Der Zeitvercharterer kann die von ihm geschuldeten Leistungen, einschließlich der Einnahme von Gut und der Ausstellung von Konnossementen, verweigern, solange…
§ 559 Abs. 2 HGBBereitstellung des Schiffes
Ist vereinbart, dass das Schiff zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist bereitgestellt werden soll, so kann der Zeitcharterer ohne…
§ 565 Abs. 2 HGBZeitfracht
Die Pflicht zur Zahlung der Zeitfracht entfällt für die Zeit, in der das Schiff infolge von Mängeln oder sonstigen Umständen, die dem Risikobereich des…
§ 561 Abs. 2 HGBVerwendung des Schiffes
Der Zeitvercharterer ist für die Führung und die sonstige Bedienung des Schiffes verantwortlich.