§ 109 Abs. 1 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Das Pfandrecht des Schiffsgläubigers hat den Vorrang vor den sonstigen Pfandrechten am Schiff, für die in § 102 unter Nummer 4 bis 6 aufgeführten Forderungen…
§ 586 Abs. 1 HGBRangfolge der Pfandrechte
Pfandrechte an den geborgenen Sachen nach § 585 Absatz 2 haben den Vorrang vor allen anderen an den Sachen begründeten Pfandrechten, auch wenn diese früher…
§ 116 Abs. 1 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Die wegen der Beiträge zur großen Haverei auf den Ladungsgütern haftenden Pfandrechte gehen den in § 442 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Pfandrechten vor.…
§ 107 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 102 aufgeführt sind.
§ 103 Abs. 1 BinSchGGesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Die Schiffsgläubiger haben an dem Schiffe nebst Zubehör ein Pfandrecht.