§ 2 Abs. 1 HgFSNatSchVEs ist untersagt, das Gebiet der Nordsee um Helgoland innerhalb folgender Koordinaten zu befahren: Es ist untersagt, in dem Gebiet um die Düne bei Helgoland…
§ 1 Nr. 43 WSBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung
Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebietes „Helgoländer Felssockel“ (HgFSNatSchV),
§ 1 Abs. 2 OstseeSHNSGBefVVerordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee
Im Bereich des Naturschutzgebietes „Halbinsel Holnis“ ist es untersagt, die in Lageplan 2 gekennzeichnete Sperrzone zu befahren.
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 HmbNSGBefVVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg
die im Lageplan (Anlage) als gesperrte Wasserflächen gekennzeichneten Bereiche des östlichen Mühlenberger Lochs und der Bucht Schweinesand mit Wasserfahrzeugen…