Anlage I Kap IV A II Nr. 3 Buchst. b EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz eingefügt:"(2a) Ein Anspruch auf Entschädigung kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auch dann zuerkannt werden,…
§ 238 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Eine weitergehende Regelung der Entschädigung für Verfolgte, die eine örtliche Beziehung zu deutschen Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes…
§ 230 Abs. 2 Nr. 2 LAGGesetz über den Lastenausgleich
vor dem 28. Dezember 1991 als Heimkehrer nach den Vorschriften des Heimkehrergesetzes vom 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221) in der jeweils geltenden Fassung, oder
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BerRehaGGesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
infolge einer in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung,
§ 4 Abs. 3 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt nicht dadurch, daß der deportierte Verfolgte (Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c) zwangsweise in das Reichsgebiet nach dem…