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Die Registerverwaltung soll ein Konto sperren, wenn
der begründete Verdacht besteht, dass die Sicherheit, die Richtigkeit oder die Zuverlässigkeit des Herkunftsnachweisregisters oder Regionalnachweisregisters gefährdet wird; dies ist in der Regel der Fall, wenn der begründete Verdacht besteht, dass mindestens einer der folgenden Anträge unter Angabe falscher Daten gestellt worden ist oder gestellt werden könnte:
ein Antrag auf Ausstellung von Herkunftsnachweisen oder Regionalnachweisen auf das Konto,
ein Antrag auf Übertragung von Herkunftsnachweisen oder Regionalnachweisen von dem Konto oder auf das Konto oder
ein Antrag auf Entwertung von Herkunftsnachweisen oder Regionalnachweisen von dem Konto,
der Kontoinhaber Gebühren oder Auslagen in nicht nur unerheblicher Höhe nicht gezahlt hat,
der Registerteilnehmer, der Hauptnutzer oder der Nutzer in Bezug auf Daten, die für die Kontoeröffnung und Kontoführung erforderlich sind, falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder
ein Stromlieferant die Pflicht nach § 30 Absatz 5 nicht erfüllt hat.
Die Registerverwaltung unterrichtet den Kontoinhaber über die Sperrung. Die Sperrung des Kontos hat zur Folge, dass Ein Zugriff auf das Postfach ist während der Sperrung des Kontos weiterhin möglich. Die Bestimmungen zur Löschung und zum Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen bleiben unberührt.
keine Datenänderungen möglich sind.
Die Sperrung des Kontos ist aufzuheben, wenn der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht. Die Registerverwaltung unterrichtet den Kontoinhaber über die Entsperrung.
Das Umweltbundesamt sperrt oder schließt auf Antrag des Kontoinhabers dessen Konto. Ist das Erreichen der Zwecke des Herkunftsnachweisregisters für Gas oder des…
Das Umweltbundesamt kann den Zugang zu Konten eines Kontoinhabers für alle kontobevollmächtigte Personen sperren, wenn Die Sperrung des Zugangs wird…
die Voraussetzungen für die vorläufige und die dauerhafte Sperrung von Konten und den Ausschluss von Kontoinhabern und anderen Registerteilnehmern von der…
die Gründe, die zur Setzung in den Status „gesperrt“ geführt haben, nicht mehr vorliegen oder
die Gründe, die zur Setzung des Kontos in den Status „gesperrt“ gemäß § 23 geführt haben, trotz Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung weiterhin…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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