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Die Gemeinden sind zuständig für die Gewährung des Heizkostenzuschusses an den in § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes vom 29. April 2022 (BGBl. I S. 698) in der jeweils geltenden Fassung genannten Personenkreis.
Die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten sind vorbehaltlich…
Zuständig für die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und auf Antrag ist die Gemeinde.
in den Fällen des § 1 Absatz 1 des Heizkostenzuschussgesetzes die Wohngeldbehörden nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Wohngeldgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über…
Zuständig für die Durchführung dieses Gesetzes sind in den Fällen des § 1 Absatz 1 und 2 die nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Landesregierungen werden…
Die Gemeinden sind zuständig für mögliche Entscheidungen nach § 26 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes.
Die Gemeinden sind zuständige Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB I) vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.