Anlage 13 HOAI
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2357 - 2362)
13.1 Leistungsbild VerkehrsanlagenGrundleistungenBesondere LeistungenLPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereiten der Vergabe LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe LPH 8 Bauoberleitung LPH 9 Objektbetreuung
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Ortsbesichtigung
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
Analysieren der Grundlagen
Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen
Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raumverträglichkeitsprüfung
Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
Erstellen von Leitungsbestandsplänen
Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken
Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
Rechnerische Festlegung des Objekts
Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
Nachweis der Lichtraumprofile
Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit
Bauzeiten- und Kostenplan
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Detaillierte signaltechnische Berechnung
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Abstimmen mit Behörden
Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
Koordination des Gesamtprojekts
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel
Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
Führen von Bietergesprächen
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
Mitwirken bei der Auftragserteilung
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen
Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
Übergabe des Objekts
Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
Kostenkontrolle
Prüfen von Nachträgen
Erstellen eines Bauwerksbuchs
Erstellen von Bestandsplänen
Örtliche Bauüberwachung:
Plausibilitätsprüfung der Absteckung
Überwachen der Ausführung der Bauleistungen –Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)–Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers–Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen–Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen–Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel–Dokumentation des Bauablaufs
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
13.2 Objektliste Verkehrsanlagen
Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet: ObjekteHonorarzoneIIIIIIIVVa) Anlagen des StraßenverkehrsAußerörtliche Straßen– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Geländex– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex– im GebirgexInnerörtliche Straßen und Plätze– Anlieger- und Sammelstraßenx– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)xWege– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissenx– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und EntwässerungsverhältnissenxPlätze, Verkehrsflächen– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerortsx– innerörtliche Parkplätzex– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungenx– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungenx– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straßex– Flächen für Güterumschlag im kombinierten LadeverkehrxTankstellen, Rastanlagen– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungenx– mit hohen verkehrstechnischen AnforderungenxKnotenpunkte– einfach höhengleichx– schwierig höhengleichx– sehr schwierig höhengleichx– einfach höhenungleichx– schwierig höhenungleichx– sehr schwierig höhenungleichxb) Anlagen des SchienenverkehrsGleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke– ohne Weichen und Kreuzungenx– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Geländex– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem GeländexGleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe– mit einfachen Spurplänenx– mit schwierigen Spurplänenx– mit sehr schwierigen Spurplänenxc) Anlagen des Flugverkehrs– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggeländex– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfenx– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfenx