Gesetze
Normtext wird geladen …
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2328)
Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
Ortsbesichtigungen
Abgrenzen des Planungsgebiets
Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
Lösen der Planungsaufgabe und
Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und KarteZu Buchstabe a) und b) gehören: aa)Erstellen des Zielkonzeptsbb)Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenartencc)Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanungdd)Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behördeee)Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
Leistungsphase 4: Abgestimmte FassungDarstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.