Gesetze
Gesetz wird geladen …
Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“,
„Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“,
„Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.