§ 1 HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Der Ausbildungsberuf des Hörakustikers und der Hörakustikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 34…
§ 17 Abs. 2 Nr. 1 HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Versorgungsabläufe unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen umzusetzen und zu dokumentieren,
§ 1 MPVerfVVerordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Diese Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben. Die jeweilige…