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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hofberg bei Reitscheid“ vom 10. Juni 2005 (Amtsbl. S. 946) außer Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die „Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis St. Wendel“ vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905) betreffend L 02.05.06 (in der Gemeinde Freisen) in der derzeit geltenden Fassung außer Kraft. Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hofberg bei Reitscheid“ (N 6409-303)