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| Abschnitt I: Pflichtqualifikationen gemäß § 4 Abs. 1 | ||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1.-18. Monat | 19.-36 Monat | |||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklärenc)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und - Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Abs. 1 Nr. 5) | a)Informations- und Kommunikationssysteme nutzenb)Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden | 2*) | |
| c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeitend)Branchen-Software nutzen, Daten sichern und Datenschutzvorschriften anwendene)Daten aktualisieren und archivierenf)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden | 3*) | |||
| 6 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 4 Abs. 6) | a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, beschaffen und nutzenc)Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereitend)Mengen auftragsbezogen ermitteln | 2*) | |
| e)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentierenf)Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern situationsgerecht führen, Sachverhalte darstelleng)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenh)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteni)technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfen | 3*) | |||
| 7 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7) | a)Skizzen und Zeichnungen anfertigen und anwendenb)auftragsbezogene Listen erstellen und anwendenc)technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwendend)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfene)Messungen durchführen und dokumentieren, Messwerte berücksichtigen | 5*) | |
| f)Ausbeuteberechnungen durchführen | 2*) | |||
| 8 | Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8) | a)Arbeitsplatz einrichten und sichern, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)persönliche Schutzausrüstung verwendenc)Arbeitshilfen auf- und abbauend)Gefahrstoffe erkennen, umweltgerechte Lagerung durchführen und Entsorgung von gefahrstoffhaltigen Abfällen veranlassen | 4*) | |
| 9 | Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Einteilen von Holz und Rohmaterialien (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) | a)Holz nach Holzarten und Rohmaterialien nach Arten unterscheiden, Güte, Abmessungen, Eigenschaften und Verwendungszweck beurteilenb)Güte-, Stärke-, Sortier- und Festigkeitsklassen prüfen und dokumentieren | 6 | |
| c)Werkseingangskontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentierend)Rohmaterialien für den Arbeitsauftrag auswählen und unter Berücksichtigung der Mengenausnutzung einteilen | 4 | |||
| 10 | Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Abs. 1 Nr. 10) | a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden; Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auftragsbezogen auswählenb)handgeführte Maschinen einrichten und bedienen | 8 | |
| c)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen | ||||
| d)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen | ||||
| e)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronischer Steuer- und Regeleinrichtungen einstellenf)Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen instand halten, Systemkomponenten austauschen, Reparaturarbeiten durchführen | 5 | |||
| 11 | Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11) | a)Maschinenwerkzeuge nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählenb)Maschinenwerkzeuge vorbereiten und einrichtenc)Maschinenwerkzeuge schärfen und instand haltend)Maschinenwerkzeuge lagern | 8 | |
| 12 | Überwachen von Produktionsprozessen (§ 4 Abs. 1 Nr. 12) | a)Geräte, Maschinen und Anlagen steuern, regeln und überwachenb)Produktionsabläufe durch Eingriffe in die Steuerung nach Unterlagen und Anweisungen optimieren und dokumentierenc)Bearbeitungsfehler erkennen und Bearbeitungsprozesse korrigierend)Programmfehler erkennen und Korrekturen veranlassene)pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen justieren und Einstellungsparameter überwachenf)Fördervorgänge überwachen | 18 | |
| 13 | Vorbereitende und nachbearbeitende Arbeiten zur Herstellung von Erzeugnissen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13) | a)Holz und Rohmaterialien sowie Hilfsstoffe auftragsbezogen zuordnen und bereitstellenb)Rundholz, Schnittholz oder Rohmaterialien nach Bearbeitungsvorgaben und unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung auswählen, prüfen, transportieren und bearbeitungsgerecht zurichten | 14 | |
| c)Schnittholz nach Arbeitsauftrag trennen, kappen, besäumen und sortierend)Nebenprodukte und Reststoffe für die Weiterverwertung vorbereiten | 14 | |||
| e)Erzeugnisse normengerecht und auftragsbezogen sortieren und vermessen | 4 | |||
| 14 | Durchführen von Holzschutzmaßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 14) | a)konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszweckes unterscheiden und auswählenb)Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes durchführenc)Holzschutzmittel lagern und Entsorgung veranlassen | 6 | |
| 15 | Trocknen von Holz (§ 4 Abs. 1 Nr. 15) | a)Holzfeuchtemessungen durchführenb)Freilufttrocknung vorbereiten und durchführen | 4 | |
| c)technische Holztrocknung unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen, geforderter Trocknungsqualität sowie unter wirtschaftlicher Energieverwendung und Vermeidung von Trocknungsfehlern vorbereiten, durchführen und dokumentieren | 4 | |||
| 16 | Transportieren, Lagern und Pflegen von Holz, Rohmaterialien und Erzeugnissen (§ 4 Abs. 1 Nr. 16) | a)Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse auftrags- und materialgerecht lagernb)Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse für den internen Transport vorbereitenc)Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Holz und Rohmaterialien durchführen | 6 | |
| d)Hebe- und Transportgeräte, insbesondere Gabelstapler, bedienene)Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Erzeugnissen durchführen | 6 | |||
| 17 | Versenden von Erzeugnissen (§ 4 Abs. 1 Nr. 17) | a)Erzeugnisse kennzeichnen | 2 | |
| b)Erzeugnisse kommissionieren und verpackenc)Fahrzeuge nach Anweisung be- und entladend)Ladungen anhand der Versandunterlagen auf Vollständigkeit prüfen | 4 | |||
| 18 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 18) | a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläuternb)eigene Arbeiten anhand von Qualitätsvorgaben prüfen | 3*) | |
| c)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragend)Zwischen- und Arbeitsergebnisse sowie Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentierene)Einhaltung von Kundenanforderungen kontrollieren Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | 3*) | |||
| *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln. | ||||
| Abschnitt II: Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 | ||||
| 1 | Herstellen von Sägewerkserzeugnissen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1) | a)Schnittfiguren zur Erzeugung unterschiedlicher Schnittprodukte erstellen und auswertenb)Rundholz unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung einschneiden | 16 | |
| 2 | Herstellen von Hobelwerkserzeugnissen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) | a)Schnittholz, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, hobeln und profilierenb)Hobelwerkserzeugnisse, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, kappen und endbearbeitenc)Profile für Kehl- und Fräsmesser aus- und übertragend)Oberflächen von Hobelwerkserzeugnissen vorbereiten und beschichten | 16 | |
| 3 | Herstellen von Leimholzerzeugnissen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3) | a)Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereitenb)Lamellen herstellen und unter Beachtung von Pressdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Aushärtedauer nach Vorschriften zu Leimholzerzeugnissen verleimenc)Leimholzerzeugnisse endbearbeiten | 16 | |
| 4 | Herstellen von Holzwerkstofferzeugnissen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4) | a)Furniere, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, herstellen und zusammensetzenb)Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereitenc)Holzwerkstoffe, insbesondere durch Pressen, Schleifen und Formatieren, herstellend)Oberflächen von Holzwerkstoffen beschichten | 16 |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und - Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
Branchen-Software nutzen, Daten sichern und Datenschutzvorschriften anwenden
Daten aktualisieren und archivieren
fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, beschaffen und nutzen
Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Mengen auftragsbezogen ermitteln
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
Gespräche mit Vorgesetzten und Mitarbeitern situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
technische Veränderungen feststellen und auf Umsetzbarkeit prüfen
Skizzen und Zeichnungen anfertigen und anwenden
auftragsbezogene Listen erstellen und anwenden
technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen
Messungen durchführen und dokumentieren, Messwerte berücksichtigen
Ausbeuteberechnungen durchführen
Arbeitsplatz einrichten und sichern, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
persönliche Schutzausrüstung verwenden
Arbeitshilfen auf- und abbauen
Gefahrstoffe erkennen, umweltgerechte Lagerung durchführen und Entsorgung von gefahrstoffhaltigen Abfällen veranlassen
Holz nach Holzarten und Rohmaterialien nach Arten unterscheiden, Güte, Abmessungen, Eigenschaften und Verwendungszweck beurteilen
Güte-, Stärke-, Sortier- und Festigkeitsklassen prüfen und dokumentieren
Werkseingangskontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
Rohmaterialien für den Arbeitsauftrag auswählen und unter Berücksichtigung der Mengenausnutzung einteilen
Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionseinrichtungen unterscheiden; Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auftragsbezogen auswählen
handgeführte Maschinen einrichten und bedienen
Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronischer Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen
Handwerkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen instand halten, Systemkomponenten austauschen, Reparaturarbeiten durchführen
Maschinenwerkzeuge nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
Maschinenwerkzeuge vorbereiten und einrichten
Maschinenwerkzeuge schärfen und instand halten
Maschinenwerkzeuge lagern
Geräte, Maschinen und Anlagen steuern, regeln und überwachen
Produktionsabläufe durch Eingriffe in die Steuerung nach Unterlagen und Anweisungen optimieren und dokumentieren
Bearbeitungsfehler erkennen und Bearbeitungsprozesse korrigieren
Programmfehler erkennen und Korrekturen veranlassen
pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen justieren und Einstellungsparameter überwachen
Fördervorgänge überwachen
Holz und Rohmaterialien sowie Hilfsstoffe auftragsbezogen zuordnen und bereitstellen
Rundholz, Schnittholz oder Rohmaterialien nach Bearbeitungsvorgaben und unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung auswählen, prüfen, transportieren und bearbeitungsgerecht zurichten
Schnittholz nach Arbeitsauftrag trennen, kappen, besäumen und sortieren
Nebenprodukte und Reststoffe für die Weiterverwertung vorbereiten
Erzeugnisse normengerecht und auftragsbezogen sortieren und vermessen
konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung ökologischer und technischer Gesichtspunkte sowie des Verwendungszweckes unterscheiden und auswählen
Holzschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des Gesundheits- und Umweltschutzes durchführen
Holzschutzmittel lagern und Entsorgung veranlassen
Holzfeuchtemessungen durchführen
Freilufttrocknung vorbereiten und durchführen
technische Holztrocknung unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen, geforderter Trocknungsqualität sowie unter wirtschaftlicher Energieverwendung und Vermeidung von Trocknungsfehlern vorbereiten, durchführen und dokumentieren
Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse auftrags- und materialgerecht lagern
Holz, Rohmaterialien und Erzeugnisse für den internen Transport vorbereiten
Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Holz und Rohmaterialien durchführen
Hebe- und Transportgeräte, insbesondere Gabelstapler, bedienen
Schutzmaßnahmen zur schadensfreien Lagerung von Erzeugnissen durchführen
Erzeugnisse kennzeichnen
Erzeugnisse kommissionieren und verpacken
Fahrzeuge nach Anweisung be- und entladen
Ladungen anhand der Versandunterlagen auf Vollständigkeit prüfen
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
eigene Arbeiten anhand von Qualitätsvorgaben prüfen
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Zwischen- und Arbeitsergebnisse sowie Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
Einhaltung von Kundenanforderungen kontrollieren Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Schnittfiguren zur Erzeugung unterschiedlicher Schnittprodukte erstellen und auswerten
Rundholz unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung einschneiden
Schnittholz, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, hobeln und profilieren
Hobelwerkserzeugnisse, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, kappen und endbearbeiten
Profile für Kehl- und Fräsmesser aus- und übertragen
Oberflächen von Hobelwerkserzeugnissen vorbereiten und beschichten
Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
Lamellen herstellen und unter Beachtung von Pressdruck, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Aushärtedauer nach Vorschriften zu Leimholzerzeugnissen verleimen
Leimholzerzeugnisse endbearbeiten
Furniere, insbesondere unter Berücksichtigung optimaler Mengen- und Güteausnutzung, herstellen und zusammensetzen
Kleb- und Zusatzstoffe nach Arbeitsauftrag auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
Holzwerkstoffe, insbesondere durch Pressen, Schleifen und Formatieren, herstellen
Oberflächen von Holzwerkstoffen beschichten