Anlage 3 HotelAusbV — (zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein | Junoda
(zu § 19 Absatz 2 und zu § 32 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement · Abschnitt 3, Unterabschnitt 2
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 348)
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