§ 24 Nr. 4 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
in den übrigen Fällen, wenn die Kosten vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung fällig geworden sind.
§ 63 Abs. 2 FamGKGGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
In Verfahren, in denen Jahresgebühren erhoben werden, und in Fällen, in denen Absatz 1 keine Anwendung findet, gilt für Kosten, die vor dem Inkrafttreten einer…
§ 19 Abs. 2 GvKostGGesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
Kosten der in § 15 Abs. 1 genannten Art sind nach neuem Recht zu erheben, soweit sie nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind.
§ 71 Abs. 1 GKGGerichtskostengesetz
In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden die Kosten nach bisherigem Recht erhoben. Dies gilt…
§ 134 Abs. 1 GNotKGGesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
In gerichtlichen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden oder eingeleitet worden sind, werden die Kosten nach bisherigem…