§ 1 Abs. 4 VRVVereinsregisterverordnung
Für die Erledigung der Geschäfte des Registergerichts ist der Rechtspfleger zuständig, soweit nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dieser Verordnung der…
§ 2 Abs. 3 SchRegOSchiffsregisterordnung
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, daß der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig ist für soweit dies aus Gründen der…
§ 1 Delegations-ERegister-VO NRWVerordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen zu der elektronischen Registerführung und der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters anderen oder…
§ 29 Abs. 1 HRVDer Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist zuständig:
§ 36b Abs. 2 RPflGRechtspflegergesetz
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle trifft alle Maßnahmen, die zur Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte erforderlich sind. Die Vorschriften über die…