§ 48 HRVBegriff des elektronisch geführten Handelsregisters
Bei dem elektronisch geführten Handelsregister ist der in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommene und auf Dauer unverändert in lesbarer Form…
Anlage 3 HRV(zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen
[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],
§ 47 Abs. 1 HRVGrundsatz
Bei der elektronischen Führung des Handelsregisters muss gewährleistet sein, dass Die Dokumente sind in inhaltlich unveränderbarer Form zu speichern.
§ 51 HRVAnlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung
Ein bisher in Papierform geführtes Registerblatt kann für die elektronische Führung nach den §§ 51, 52 und 54 in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über…