§ 28 Abs. 2 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Die Lehrveranstaltungen können Präsenzlehrveranstaltungen oder synchrone digitale Lehrveranstaltungen sein. Präsenzlehrveranstaltungen sind der Regelfall. Die…
§ 29 Abs. 2 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Die Lehrveranstaltungen können Präsenzlehrveranstaltungen oder synchrone digitale Lehrveranstaltungen sein. Präsenzlehrveranstaltungen sind der Regelfall. Die…
§ 23 Abs. 4 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Die fachtheoretischen Lehrveranstaltungen sind Präsenzveranstaltungen. In besonderen Ausnahmefällen können synchrone digitale Lehrveranstaltungen durchgeführt…
§ 30 Abs. 2 GntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Die Transferveranstaltungen können synchrone digitale Lehrveranstaltungen oder Präsenzlehrveranstaltungen sein. Sie werden durch asynchrone digitale Lehrformate…
§ 17 Abs. 2 Nr. 2 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Wenn aufgrund der Gesamtsituation (Absatz 1) die Präsenzlehre nicht möglich ist, kann sie auf vom Fachbereich Sozialversicherung zur Verfügung gestellten…