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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landeswaldgesetz auf das Nationalparkamt für den Nationalpark Hunsrück-Hochwald vom 3. August 2015 (Amtsbl. I S. 602) außer Kraft.