§ 4 Abs. 3 HufBeschl-AnerkennVVerordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Über die Anerkennung ist eine Urkunde nach § 2 Absatz 1 der Hufbeschlagverordnung auszustellen.
§ 3 Abs. 3 HufBeschl-AnerkennVVerordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Über die Anerkennung ist eine Urkunde nach § 1 Absatz 1 der Hufbeschlagverordnung auszustellen.
§ 1 Abs. 1 HufBeschlVStaatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin
Als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin ist durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anzuerkennen, wer durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen die…
§ 5 Abs. 1 HufBeschlGGesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen
Als Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin wird staatlich anerkannt, wer nachweist.
§ 2 Abs. 1 HufBeschlVStaatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin
Als Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin ist durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anzuerkennen, wer durch Vorlage der entsprechenden…