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In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
Personalwesen gestalten und Personal führen und
Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.
Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in
Controlling und Qualitätssicherung im strategischen und operativen Marketing durchführen,
der Nachweis des Erwerbs der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen nach § 4,
Einkauf und Beschaffung,
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.