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Folgende personenbezogene Daten der Kammerzugehörigen dürfen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, wenn der Betriebsleiter in dem Bezirk der übermittelnden Handwerkskammer eingetragen ist:
Familienname, Geburtsname und Vornamen sowie Geburtsdatum des Betriebsleiters,
Datum der Übernahme der Betriebsleitung,
Familienname und Vornamen des Betriebsinhabers,
Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-mail-Adresse des Betriebs,
Unternehmens- und Geschäftsgegenstand,
Betriebsgröße,
weitere Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, für die derselbe Betriebsleiter zuständig ist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.