Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) · Vierter Abschnitt
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) §§ 5 und 6 HwWahlO
(XXXX) §§ 5 und 6 HwWahlOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen