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Dem Hauptzollamt Oldenburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Bremen, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Oldenburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, sowie
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Bremen.
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