§ 3 HZvVVerordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1972 in Kraft.
§ 2 HZvV 8Achte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1989 in Kraft.
§ 3 HZvV 7Siebte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 1 Satz 1 Nr. 2 mit Wirkung vom 15. Juni 1987 in Kraft. § 1 Satz 1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 15. März 1989 in Kraft.
§ 3 HZvV 6Sechste Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 17. Oktober 1984 in Kraft.
§ 3 HZvV 4Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung
Es treten in Kraft Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 29. Dezember 1972 in Kraft.