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Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden, es sei denn, a) die betroffene Person hat eingewilligt oder b) die Offenbarung ist durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt oder c) die Offenbarung ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten oder d) die Einholung der Einwilligung der betroffenen Person ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich und es offensichtlich ist, dass die Offenbarung im Interesse der betroffenen Person liegt oder e) die Antragstellerin oder der Antragsteller macht ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Information geltend und überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Person stehen der Offenbarung nicht entgegen.
Soll Zugang zu personenbezogenen Informationen nach Absatz 1 Buchstabe b bis e gewährt werden, ist die betroffene Person von der Freigabe der Information zu benachrichtigen, wenn dies nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Können durch den Zugang zu einer Information schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt werden, so hat die öffentliche Stelle dieser vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Dem Antrag auf Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und a) die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat oder b) die betroffene Person als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person entgegen.
Im Fall des § 9 Abs. 1 Buchstabe a) ist zu prüfen, ob dem Antrag auf Informationszugang nach Abtrennung oder Schwärzung der personenbezogenen Daten stattgegeben…
Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange a) das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen…
Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch…
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die…
Werden Daten bei der betroffenen Person erhoben, so ist sie in geeigneter Weise über den Verwendungszweck, das Bestehen von Löschungsfristen, Auskunfts-,…
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Beschränkung sind die öffentlichen Interessen an der Geheimhaltung mit dem Informationsinteresse der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.