BVerfG, 1 BvQ 31/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-04-10 · § 32 IfSG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Feststellung der Zulässigkeit des Abhaltens öffentlicher Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Einhaltung konkreter Schutzmaßnahmen (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Berlin <juris: CoronaVV BE>) - Folgenabwägung - Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
BVerfG, 1 BvR 762/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-04-10 · § 32 IfSG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (juris: CoronaVV BY; CoronaVV BY 2) - Folgenabwägung (Anschluss an BVerfG, 07.04.2020, 1 BvR 755/20)
BVerfG, 1 BvQ 28/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-04-10 · § 32 IfSG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse
BVerfG, 1 BvQ 26/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-04-10 · § 32 IfSG
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen - insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten - Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf" unsubstantiiert