§ 3 Nr. 3 II. BVGliederung der Berechnung
den Finanzierungsplan,
§ 32 Abs. 7 II. BVVoraussetzungen für besondere Arten der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Für die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung gelten
§ 4a Abs. 1 Nr. 3 II. BVBerücksichtigung von Änderungen bei Aufstellung der Berechnung
laufende Aufwendungen nicht oder nur in geringerer Höhe, als in dieser Verordnung vorgeschrieben oder zugelassen ist, in Anspruch genommen oder anerkannt worden…