§ 10 DarlVermVVerordnung über Darlehensvermittlung
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit nach § 34k Absatz 1 der Gewerbeordnung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und…
§ 11 FinVermVVerordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des…
§ 34i Abs. 6 GewOGewerbeordnung
Gewerbetreibende nach Absatz 1 dürfen Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich…
§ 34c Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c GewOGewerbeordnung
der Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber über die berufliche Qualifikation und absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen des Gewerbetreibenden und der…
§ 34j Abs. 1 Nr. 1 GewOGewerbeordnung
den Umfang der Verpflichtungen des Immobiliardarlehensvermittlers bei der Ausübung des Gewerbes, insbesondere über