Gesetz Nr. 1322 über die Zustimmung zum Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) Vom 13. Oktober 1993
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2 IMPP
§ 2 IMPPKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen