§ 5 UmstRückstGDVVerordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
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§ 1 FamNamÄndGDV 1Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
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Anlage 1 AGebVAllgemeine Gebührenverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)