§ 16 InhKontrollVVerordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des VersicherungsaufsichtsgesetzesAbweichende Vorlage- und NachweispflichtenZitatstelle…mit Sitz im Inland, oder eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die eine Erlaubnis nach den §§ 20 und 21 oder den §§ 20 und 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs hat, so müssen die Unterlagen und…Abweichende Vorlage- und Nachweispflichten
§ 18 InhKontrollVVerordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des VersicherungsaufsichtsgesetzesAnzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden BeteiligungZitatstelle…mit Sitz im Inland, oder eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die eine Erlaubnis nach den §§ 20 und 21 oder den §§ 20 und 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs hat, so ist die Anzeige nach Absatz…Anzeige von Änderungen beim Inhaber einer bedeutenden Beteiligung