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Die Höhe der Zuweisung je Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiver Unterrichtung ergibt sich, indem die Verteilungsmasse durch die Gesamtzahl der betreffenden Schüler geteilt wird.
Verteilungsmasse sind die Haushaltsmittel, die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, um die inklusive Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch Sachausstattung zu unterstützen.
Für die Ermittlung der Anzahl von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden die Erhebungen der amtlichen Schulstatistik des der Zuweisung jeweils vorangegangenen Schuljahres herangezogen.
Für die Schülerzahlen der Oberschulen+ gemäß § 6 Absatz 6 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S.…
Für eine Schülerin oder einen Schüler mit durch die Schulaufsichtsbehörde festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die oder der an einer…
die Mindestvoraussetzungen für die personelle und sächliche Ausstattung sowie das Verfahren zur Zuweisung von zusätzlichen Ressourcen.
Öffentliche Träger der Grund- und Oberschulen, der Gymnasien sowie der Beruflichen Schulzentren erhalten nach Maßgabe dieser Verordnung jährliche pauschalierte…
Grundlage für die Berechnung der Zuweisung ist die Anzahl der zum Stichtag gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 der Zuschussverordnung vom 26. Mai 2016 (SächsGVBl. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.