§ 88d Nr. 4 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
zu besonderen Zuschlags- und Zahlungsanforderungen, mit denen der Innovationscharakter festgestellt wird, insbesondere
§ 28e Abs. 1 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Innovationsausschreibungen nach § 39n finden in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils zu den Gebotsterminen am 1. Mai und 1. September statt.
§ 39n Abs. 3 EEG 2023Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Die Einzelheiten der Innovationsausschreibungen werden in einer Rechtsverordnung nach § 88d näher bestimmt. Dabei soll sichergestellt werden, dass besonders…
§ 33b Abs. 2 Nr. 2 KWKG 2025Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
die Bundesnetzagentur oder die nach Nummer 1 betraute oder beauftragte Person zu ermächtigen, Festlegungen nach § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu…
§ 2 Abs. 3 GEEVVerordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind bei gemeinsamen grenzüberschreitenden Ausschreibungen und geöffneten nationalen Ausschreibungen…