§ 46 Abs. 1 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Auf Antrag des Schuldners bestimmt das Gericht einen gesonderten Termin zur Vorprüfung des Restrukturierungsplans vor dem Erörterungs- und Abstimmungstermin.…
§ 45 Abs. 1 StaRUGGesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Auf Antrag des Schuldners bestimmt das Restrukturierungsgericht einen Termin, in dem der Restrukturierungsplan und das Stimmrecht der Planbetroffenen erörtert…
§ 29 Abs. 2 InsOTerminbestimmungen
Die Termine können verbunden werden. Das Gericht soll auf den Berichtstermin verzichten, wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind und die…
§ 176 InsOVerlauf des Prüfungstermins
Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder…