§ 37 Abs. 2 InsOGesamtgut bei Gütergemeinschaft
Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so wird das Gesamtgut durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Ehegatten nicht berührt.
§ 1437 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, haftet für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten, die Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, auch persönlich als…
§ 332 Abs. 1 InsOVerweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren
Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die §§ 315 bis 331 entsprechend für das Insolvenzverfahren über das Gesamtgut.
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 InsOZulässigkeit des Insolvenzverfahrens
nach Maßgabe der §§ 315 bis 334 über einen Nachlaß, über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft,…
§ 93 InsOPersönliche Haftung der Gesellschafter
Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eröffnet, so kann die…