§ 22 Abs. 3 IntVÜbergangsregelungen
Der Orientierungskurs in Intensivkursen umfasst bei Beginn eines Intensivkurses vor dem 1. Mai 2024 abweichend von § 13 Absatz 2 Satz 3 nur 30…
§ 43 Abs. 3 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen…
Anlage 2 EinbTestVVerordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs
5) Kursumfang Der Einbürgerungskurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Es wird empfohlen, eine tägliche Unterrichtszeit von 6 UE nicht zu…
§ 8 Abs. 4 AOJW NRWVerordnung über die Ausbildung für die Laufbahn des Dienstes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Lehrgang dauert mindestens acht Wochen und kann bei Bedarf in mehreren Einheiten angeboten werden. Der Unterricht wird durch Vorträge, Besprechungen und…
§ 17 Abs. 3 Nr. 2 APO-OS NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung am Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld
orientierende Grundkurse im Gesamtumfang von 320 Stunden; die Grundkurse müssen sich auf die gewählten Studienfächer (je 80 Std.) und die fachlichen…