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Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:
Name oder Firma einschließlich Rechtsform,
Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
Anschrift,
Betriebsnummer,
Bankverbindung des Betriebsinhabers,
das zuständige Finanzamt,
im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile,
im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.
Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.
Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben:
In Sammelanträgen für das Jahr 2018 ist die Angabe nach § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 nicht erforderlich.
Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag anzugeben, welche Direktzahlungen er beantragt. Der Betriebsinhaber hat hierzu die in den nachfolgenden Vorschriften…
Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag hinsichtlich der Konditionalität zusätzlich anzugeben:
Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag unbeschadet der nach den in § 1 Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsakten geforderten Angaben die in den nachfolgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.