§ 34 Abs. 2 InvStGSpezial-Investmenterträge
Auf Spezial-Investmenterträge sind § 2 Absatz 5b, § 20 Absatz 6 und 9, die §§ 32d und 43 Absatz 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden. § 3…
§ 38 Abs. 1 InvStGVereinnahmung und Verausgabung
§ 11 des Einkommensteuergesetzes ist nach Maßgabe der folgenden Absätze anzuwenden.
§ 51 Abs. 3 Nr. 2 InvStGFeststellung der Besteuerungsgrundlagen
bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds der Spezial-Investmentfonds oder der inländische Anleger.
§ 24 InvStGKein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.
§ 43 Abs. 2 InvStGSteuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Teilfreistellung
(weggefallen)