§ 8 Abs. 4 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Der Stundenplan wird durch das Ausbildungszentrum Bobritzsch in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung…
§ 5 Abs. 3 SächsAPO-Justiz-JVDSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizvollzugsdienst
Inhalt, Umfang und Gliederung der fachtheoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitte bestimmt jeweils ein Rahmenstoffplan. Der Rahmenstoffplan für…
§ 37 Abs. 2 APO JFW NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Leitung der Fachtheorie obliegt der Leiterin oder dem Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen. Sie oder er kann eine Lehrkraft mit…
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 SächsAPOStFSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst
die Verteilung der Lehrveranstaltungsstunden auf die Fachgruppen und die Studienfächer sowie auf die vorgesehenen fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen…
§ 7 Abs. 3 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Inhalt, Umfang und Gliederung der Fachstudien werden durch den Studienplan geregelt, der durch den Fachbereich Rechtspflege nach Anhörung der Präsidentin oder…