Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gesetz Nr. 1659 zur Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichte, der Fachgerichtsbarkeiten, der Staatsanwaltschaften und der Justizbehörden (Schriftgutaufbewahrungsgesetz der Justiz des Saarlandes- JSchrAG-Saar) Vom 28. Oktober 2008
Ein neuer Chat, das ganze JSchrAG-Saar bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.