Gesetze
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Die Anstalten arbeiten eng mit öffentlichen Stellen, freien Trägern sowie anderen Organisationen und Personen zusammen, die der Eingliederung der Gefangenen förderlich sein können. Die Anstalten wirken rechtzeitig auf einen Austausch der erforderlichen Informationen hin.
Die Arbeit ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer wird unterstützt. Sie sind verpflichtet, außerhalb ihrer Tätigkeit über alle Angelegenheiten, die vertraulich sind, insbesondere über Namen und Persönlichkeit der Gefangenen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
Die Personensorgeberechtigten sind, soweit möglich, in die Planung und Gestaltung des Vollzuges einzubeziehen.
Zur Förderung der Eingliederung der Gefangenen wird die Bereitstellung von Angeboten und Leistungen Dritter in den Anstalten angestrebt. Die hierfür erforderlichen Netzwerke und Strukturen sind einzurichten und fortzuentwickeln.
Mit den Behörden und Stellen der Entlassenenfürsorge, der Bewährungshilfe, den Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht, den Agenturen für Arbeit, den Trägern…
Zur Förderung der Eingliederung der Gefangenen wird die Bereitstellung von Angeboten und Leistungen Dritter in den Anstalten angestrebt. Die hierfür…
Die Einrichtung arbeitet mit öffentlichen Stellen sowie freien Trägern und Personen zusammen, die der Eingliederung der Untergebrachten förderlich sein können.
Die Anstalt arbeitet mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen eng zusammen, deren Mitwirkung die Eingliederung der…
Die Anstalt arbeitet eng mit anderen staatlichen Stellen, außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie Personen und Vereinen zusammen, um das…
Die Anstalten bereiten gemeinsam mit den Gefangenen deren Entlassung vor. Sie unterstützen die Gefangenen insbesondere bei der Beschaffung von Ausweispapieren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.