Gesetze
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Unmittelbar nach dem Eintritt der Gefangenen in die Anstalt werden die Gefangenen vorläufig aufgenommen und es ist mit ihnen ein Erstgespräch zu führen, das insbesondere dazu dient, ihnen erste Informationen zu erteilen, einen Eindruck von ihrer aktuellen persönlichen Verfassung zu gewinnen sowie Selbstgefährdung und Selbsttötung abzuwenden.
Bei dem Erstgespräch dürfen andere Gefangene nicht zugegen sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die betroffenen Gefangenen einwilligen und die Anwesenheit anderer Gefangener unbedingt erforderlich ist.
Die Gefangenen sollen dabei unterstützt werden, etwa notwendige Maßnahmen für hilfsbedürftige Angehörige sowie sonstige dringend erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.
Mit neu aufgenommenen Gefangenen ist möglichst am Tag der Aufnahme ein Zugangsgespräch zu führen, in dem sie über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet werden…
Mit den Arrestierten ist unverzüglich im Rahmen der Aufnahme ein Gespräch zu führen, in dem ihre gegenwärtige Lebenssituation erörtert wird. Während dieses…
Bei der Aufnahme, der ärztlichen Untersuchung und dem Aufnahmegespräch dürfen andere Gefangene nicht anwesend sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die…
Den Gefangenen kann gestattet werden, Telefongespräche durch Vermittlung der Anstalt zu führen, soweit es die räumlichen, personellen und organisatorischen…
Mit den Gefangenen wird unverzüglich ein Zugangsgespräch geführt, in dem ihre gegenwärtige Lebenssituation erörtert wird und sie über ihre Rechte und Pflichten…
Die Gefangenen sollen befähigt werden, ihre Angelegenheiten eigenständig zu ordnen und zu regeln. Sie werden bei der Bewältigung ihrer persönlichen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.